Achtung!
Ab dem 15. August 2019 fallen folgende Magazintypen unter das neue Waffengesetz:
- Magazine für Handfeuerwaffen ab 11 Schuss
- Magazine für Faustfeuerwaffen ab 21 Schuss
- Bei doppelt verwendbaren Magazinen (z.B. Glock) ist ein Nachweis bereits ab 11 Schuss
Für die Abwicklung von Bestellungen ab dem 15. August benötigen wir für die oben genannten Magazintypen einen der folgenden Nachweise:
– Nachweis für den Besitz einer Ordonnanzfeuerwaffen, die direkt aus den Beständen der Militärverwaltung zum Eigentum übernommen wurden mittels Dienstbüchleineintrag.
– Nachweis mittels Besitzbestätigung für den Besitz einer zum gewünschten Magazin passenden Waffe nach Waffengesetz 08. Diese kann zukünftig beim kantonalen Waffenbüro mittels Formular beantragt werden. Der WES alleine ist nach Waffengesetz 08 ist leider nicht rechtsgültig.
– Nachweis mittels Sonderbewilligung ab 15.08.2019 für eine passende Waffe nach neuem Waffengesetz (Sammler / Sportler / Vollautomat)
Bestellablauf für Magazine mit hoher Kapazität ab 15.08.2019:
– Gewünschtes Magazin im Shop auswählen.
– Upload einer der oben genannten Nachweise (Liste abschliessend) als Scan in der Bestellmaske oder per Email an: info@waffenteile.ch
– Bestellung abschliessen und bezahlen
– Nach vollständigem erhalt der notwendigen Nachweise und erfolgtem Zahlungseingang wird die Bestellung als gesamtes umgehend versandt.
Für jeden unterschiedlichen Magazintyp /Kaliber ist ein einzelner Nachweis einzureichen.
Bei allfälligen Fragen zum neuen Waffengesetz oder dem Bestellablauf stehen wir Ihnen jederzeit via Email an: info@waffenteile.ch zur Verfügung.